A G B

Allgemeine Gechäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Allgemeines

Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Jeglichen etwaigen entgegenstehenden Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Diese werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Angebot

Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Im Falle der Nichtverfügbarkeit ist der Auftragnehmer nicht zur Leistung verpflichtet. Eine Lieferpflicht besteht nur für bestätigte Aufträge. Irrtum und Druckfehler behält sich der Auftragnehmer vor. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Leistungs- und sonstige Eigenschaftsbeschreibungen sowie sonstige Informationen über Produkte und Leistungen sind nur annährend verbindlich. Die Prospekte werden ständig überarbeitet. Produktänderungen bleiben daher vorbehalten. Bestimmte Eigenschaften der zu liefernden Ware gelten nur dann als zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Der Vertrag kommt mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Zusagen von Angestellten, Außendienstmitarbeitern und Vertretern sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

§ 3 Lieferung und Leistung

Liefertermine werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt. Der Auftraggeber versorgt den Auftragnehmer unverzüglich mit Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von dem Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Soweit eine Lieferung an den Auftraggeber nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Auftraggebers passt oder weil der Auftraggeber nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Auftraggeber mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Auftraggeber die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer über Widrigkeiten bei Anlieferung und Aufbau nicht informiert, so ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen.

Das Anlieferunternehmen ist vom Verkäufer berechtigt, ein Inkasso vorzunehmen.

Bei der Unterzeichnung des Lieferscheines durch den Käufer müssen alle Mängel (Verpackungsmängel sowie auch Warenmängel, verzeichnet sein. Durch die Unterzeichnung des Lieferscheines gibt es keine verdeckten Mängel mehr und weitere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Der Käufer ist nicht berechtigt, einen Rechnungsbetrag wegen Mangel zu kürzen oder zurück zu behalten, und ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich dem Auftragnehmer zu melden.

Bei einer berechtigten und unverzüglich gemeldeten Reklamation durch den Auftraggeber, hat der Auftragnehmer das Recht auf dreimalige Nachbesserung. Erst wenn der Auftragnehmer diese Nachbesserung nicht erfüllen kann, ist ein Austausch bzw. Wandlung des Kaufvertrages möglich. Dem Auftragnehmer ist freigestellt, statt Nachbesserung einen Austausch vorzunehmen.

Holz und Naturleder ist ein Naturprodukt. Farb- und Strukturabweichungen (z. B. Astlöcher, naturbedingte Risse oder Wellen) sowie Farbabweichungen zu den gezeigten Mustern sind daher kein Reklamationsgrund. Das Gleiche gilt für Bezugsstoffe oder Bettwäsche. Ebenso sind die in Katalogen und anderen Abbildungen gezeigten Farben / Hölzer / Naturleder keine verbindlichen Farbangaben. Holz arbeitet und kann sich durch wechselnde Temperatur- und Feuchtigkeitseinfluss in der Form und Passgenauigkeit verändern. Unebene Böden können die Passgenauigkeit beeinflussen.

Ist eine bestellte Ware durch den Hersteller nicht mehr lieferbar, so besteht für den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer ein Rücktrittsrecht. Dies gilt nicht, wenn der Hersteller technische Änderungen an der Ware vorgenommen hat, wenn sie der Sache dienen.

Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers wird ausgeschlossen. Sollte der Auftragnehmer dennoch eine Einverständniserklärung abgeben, so ist ein Schadenersatz in der Höhe des zu erwartenden Ertragsausfalles zu zahlen. Dies gilt nicht für Sonderanfertigungen. Hier ist ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen.

Ausstellungsbetten sind alle aus der Ausstellung gekauften Betten, Matratzen oder sonstige ausgestellte Waren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die vorhandenen Mängel bei Vertragsunterzeichnung mitzuteilen und vermerken zu lassen. Weitere Mängel können vom Auftraggeber, im nach hinein, nicht geltend gemacht werden.

§ 4 Versand

Der Versand von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Eine Transportversicherung wird vom Auftragnehmer abgeschlossen. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Weisung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Versandart, das Transportmittel, sowie den Spediteur oder Frachtführer zu bestimmen. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Bei Transportschäden hat der Auftraggeber unverzüglich eine Schadensmeldung bei den zuständigen Stellen zu veranlassen.

Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als 4 Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Auftraggeber für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 5% des Preises der Gegenstände der Lieferungen berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt unberührt. Sollte der Auftraggeber trotz einer gestellten Nachfrist im Annahmeverzug verbleiben, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von 35% des Preises wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Waren, die ausschließlich für den Auftraggeber gefertigt wurden, z.B. personalisierte Waren oder für den Auftraggeber individuell angefertigte Produkte hat der Auftraggeber auch bei Nichtabnahme den vollen Kaufpreis zu entrichten.

§ 6 Warenrücknahme

Eine Rücknahme von gelieferten Waren kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn bei der Bestellung ausdrücklich und schriftlich ein Rückgaberecht vereinbart wurde. Personalisierte Waren sowie Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Ein Rückgaberecht besteht für den Auftraggeber nicht.

Bettwaren und Matratzen sind aus hygienischen Gründen von der Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen. Artikel, die schon gebraucht wurden, oder extra für den Auftraggeber angefertigt worden sind, sind ebenfalls von der Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.

Bei Bettwaren und Matratzen handelt es sich um Randmaße. Es gilt hier eine handelsübliche Toleranz von +/+ 3%. Bei Matratzen mit Naturmaterialien sind Liegeabdrücke normal und stellen eine typische Eigenschaft dar.

§ 7 Preisstellung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsausstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, Fracht-, Zoll-, Versicherungs- und Verpackungskosten. Expresskosten gehen stets zu Lasten des Auftraggebers.

§ 8 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Unsere Rechnungen sind zur Hälfte zahlbar per Vorauskasse bei Vertragsschluss und der Restbetrag sofort bei Lieferung rein netto, falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Der Abzug von Skonto durch den Auftraggeber ist nicht zulässig. Bei Lieferungen ins Ausland wird Vorauskasse erhoben. Verlangt der Auftragnehmer Vorauskasse, ist diese binnen 10 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Der volle Rechnungsbetrag ist ausnahmslos bei Lieferung vom Auftraggeber zu leisten. Verweigert der Auftraggeber die Restzahlung bei Lieferung der Ware, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware wieder mitzunehmen und die erfolglose Lieferung sowie weitere Kosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände zu tragen. Auch sind alle anderen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig und der Auftragnehmer ist berechtigt, von allen weiteren, noch nicht erfüllten, Lieferverträgen zurückzutreten. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.

§ 9 Gewährleistung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Die Sachmängelfreiheit hat zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs der Ware auf den Auftraggeber vorzuliegen. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei  wir im Falle eines Mangels der Ware zunächst nachliefern bzw. das Recht haben, dreimal nachzubessern. Auf Rahmen- und Federbruch erhält der Auftraggeber 20 Jahre Garantie; dieses bezieht sich nicht auf übliche Abnutzung! Ansonsten gilt die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Für jeglichen Garantie- und Gewährleistungsanspruch ist die Vorlage eines Rechnungs- oder Quittungsbeleges Voraussetzung.

§ 10 Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, bei Hereingabe von Schecks bis zu deren Einlösung, Eigentum der Dormastyle GmbH & Co. KG.

Im Falle des Verkaufs der Ware gelten die gegen den weiteren Erwerber entstehenden Forderungen bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers als an uns abgetreten und zwar in der Höhe unserer Forderungen. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt den Auftragnehmer zur Zurücknahme der Lieferung, insbesondere bei Zahlungsverzug. Dem Auftraggeber ist untersagt, die Waren zu verpfänden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Eigentum des Auftragsnehmers gegen Feuer, Wasser oder Diebstahl zu versichern.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

Für sämtliche Aufträge gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftragnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Ungültige Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit dieser Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird, es sei denn, dass die Ungültigkeit auf einer Vorschrift beruht, die den Schutz eines einzelnen bezweckt.

§ 12 Hinweis zum Datenschutz

Zur Erfüllung der Geschäftszwecke des Auftragsnehmers werden der Name des Kunden, sowie die Angaben zur Lieferung und Rechnungsstellung in einem automatisierten Verfahren gespeichert. Es werden keinerlei Kundendaten weitergegeben; diese werden vielmehr ausschließlich intern im Dienste der Kundenbeziehung genutzt

Dormastyle GmbH & Co. KG
Stand: 2022
Share by: